Differences
This shows you the differences between two versions of the page.
Next revision | Previous revision | ||
public:files_satzung.html [2013/02/27 00:53] – created 1989 alice | public:satzung [2023/01/18 20:25] (current) – https://wiki.muc.ccc.de/intern:mv:2023:log#a_ersetzen_des_wortes_rasse_durch_herkunft andi0 | ||
---|---|---|---|
Line 1: | Line 1: | ||
- | Chaos Computer Club München e.V. | + | == Chaos Computer Club München e.V. VEREINSSATZUNG |
- | VEREINSSATZUNG | + | === Präambel |
- | + | ||
- | Präambel | + | |
Die Informationsgesellschaft unserer Tage ist ohne Computer nicht mehr denkbar. Die Einsatzmöglichkeiten der automatisierten Datenverarbeitung und Datenübermittlung bergen Chancen, aber auch Gefahren für den Einzelnen und für die Gesellschaft. Informations- und Kommunikationstechnologien verändern das Verhältnis Mensch-Maschine und der Menschen untereinander. | Die Informationsgesellschaft unserer Tage ist ohne Computer nicht mehr denkbar. Die Einsatzmöglichkeiten der automatisierten Datenverarbeitung und Datenübermittlung bergen Chancen, aber auch Gefahren für den Einzelnen und für die Gesellschaft. Informations- und Kommunikationstechnologien verändern das Verhältnis Mensch-Maschine und der Menschen untereinander. | ||
- | Die Entwicklung zur Informationsgesellschaft erfordert ein neues Menschenrecht auf weltweite, ungehinderte Kommunikation. Der Chaos Computer Club ist eine galaktische Gemeinschaft von Lebewesen, unabhängig von Alter, Geschlecht und Rasse sowie gesellschaftlicher Stellung, die sich grenzüberschreitend für Informationsfreiheit einsetzt und mit den Auswirkungen von Technologien auf die Gesellschaft sowie das einzelne Lebewesen beschäftigt und das Wissen um diese Entwicklung fördert. | + | Die Entwicklung zur Informationsgesellschaft erfordert ein neues Menschenrecht auf weltweite, ungehinderte Kommunikation. Der Chaos Computer Club ist eine galaktische Gemeinschaft von Lebewesen, unabhängig von Alter, Geschlecht und Herkunft |
- | §1 Name, Sitz, Geschäftsjahr | + | === §1 Name, Sitz, Geschäftsjahr |
- | Der Verein führt den Namen ,,Chaos Computer Club München'' | + | # Der Verein führt den Namen „Chaos Computer Club München“. Der Verein wird in das Vereinsregister eingetragen und dann um den Zusatz, |
- | Das Geschäftsjahr beginnt am 1. März jeden Kalenderjahres. | + | # Das Geschäftsjahr beginnt am 1. März jeden Kalenderjahres. |
- | §2 Zweck und Gemeinnnützigkeit | + | |
- | Zwecke des Vereins sind die Förderung der Integration der neuen Informations- | + | === §2 Zweck und Gemeinnützigkeit |
- | Der Satzungszweck wird durch regelmäßige öffentliche Treffen, Informationsveranstaltungen, | + | |
- | Der Club verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts " | + | |
- | §3 Mitgliedschaft | + | |
- | Ordentliche Clubmitglieder können natürliche | + | # Zwecke des Vereins sind die Förderung der Integration der neuen Informations- |
- | Die Beitrittserklärung erfolgt schriftlich oder fernschriftlich gegenüber dem Vorstand. Über die Annahme | + | # Der Satzungszweck |
- | Die Mitgliedschaft endet durch Austrittserklärung, durch Tod von natürlichen Personen oder durch Auflösung | + | # Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. |
- | Der Austritt | + | |
- | Die Mitgliederversammlung kann solche Personen, die sich besondere Verdienste um den Club oder um die von ihm verfolgten satzungsgemäßen Zwecke erworben haben, zu Ehrenmitgliedern ernennen. Ehrenmitglieder haben alle Rechte eines ordentlichen Mitglieds. Sie sind von Beitragsleistungen befreit. | + | |
- | §4 Rechte und Pflichten der Mitglieder | + | |
- | Die Mitglieder sind berechtigt, die Leistungen des Clubs in Anspruch zu nehmen. | + | === §3 Mitgliedschaft |
- | Die Mitglieder sind verpflichtet, | + | |
- | §5 Ausschluß eines Mitglieds | + | |
- | Ein Mitglied kann durch Beschluß des Vorstandes ausgeschlossen | + | # Ordentliche Clubmitglieder können natürliche und juristische Personen sowie sonstige Zusammenschlüsse |
- | Gegen den Beschluß des Vorstandes ist die Anrufung der Mitgliederversammlung zulässig. Bis zum Beschluß der Mitgliederversammlung | + | # Die Beitrittserklärung erfolgt schriftlich |
- | §6 Beitrag | + | # Die Mitgliedschaft endet durch Austrittserklärung, |
+ | # Der Austritt wird durch schriftliche Willenserklärung gegenüber dem Vorstand vollzogen. | ||
+ | # Die Mitgliederversammlung | ||
- | Der Club erhebt einen Aufnahme- und Jahresbeitrag. Er ist bei der Aufnahme und für das Geschäftsjahr im ersten Quartal des Jahres im voraus zu entrichten. Das Nähere regelt eine Beitragsordnung, | + | === §4 Rechte und Pflichten der Mitglieder |
- | Im begründeten Einzelfall kann für ein Mitglied durch Vorstandsbeschluß | + | |
- | §7 Organe des Clubs | + | # Die Mitglieder sind berechtigt, die Leistungen des Clubs in Anspruch zu nehmen. |
+ | # Die Mitglieder sind verpflichtet, | ||
+ | |||
+ | === §5 Ausschluss eines Mitglieds | ||
+ | |||
+ | # Ein Mitglied kann durch Beschluss des Vorstandes ausgeschlossen werden, wenn es das Ansehen des Clubs schädigt, seinen Beitragsverpflichtungen nicht nachkommt oder wenn ein sonstiger wichtiger Grund vorliegt. Der Vorstand muss dem auszuschließenden Mitglied den Beschluss in schriftlicher Form unter Angabe von Gründen mitteilen und ihm auf Verlangen eine Anhörung gewähren. | ||
+ | # Gegen den Beschluss des Vorstandes ist die Anrufung der Mitgliederversammlung zulässig. Bis zum Beschluss der Mitgliederversammlung ruht die Mitgliedschaft. | ||
+ | |||
+ | === §6 Beitrag | ||
+ | |||
+ | # Der Club erhebt einen Aufnahme- und Jahresbeitrag. Er ist bei der Aufnahme und für das Geschäftsjahr im ersten Quartal des Jahres im voraus zu entrichten. Das Nähere regelt eine [[public: | ||
+ | # Im begründeten Einzelfall kann für ein Mitglied durch Vorstandsbeschluss | ||
+ | |||
+ | === §7 Organe des Clubs | ||
Die Organe des Clubs sind: | Die Organe des Clubs sind: | ||
- | die Mitgliederversammlung | + | # die Mitgliederversammlung |
- | der Vorstand | + | # der Vorstand |
- | §8 Mitgliederversammlung | + | |
+ | === §8 Mitgliederversammlung | ||
+ | |||
+ | # Oberstes Beschlussorgan ist die Mitgliederversammlung. Ihrer Beschlussfassung unterliegen: | ||
+ | ## die Genehmigung des Finanzberichtes, | ||
+ | ## die Entlastung des Vorstandes, | ||
+ | ## die Wahl der einzelnen Vorstandsmitglieder, | ||
+ | ## die Bestellung von Finanzprüfern, | ||
+ | ## Satzungsänderungen, | ||
+ | ## die Genehmigung der Beitragsordnung, | ||
+ | ## die Richtlinie über die Erstattung von Reisekosten und Auslagen | ||
+ | ## Anträge des Vorstandes und der Mitglieder, | ||
+ | ## die Ernennung von Ehrenmitgliedern, | ||
+ | ## die Auflösung des Clubs. | ||
+ | # Die ordentliche Mitgliederversammlung findet alle zwei Jahre statt. Außerordentliche Mitgliederversammlungen werden auf Beschluss des Vorstandes abgehalten, wenn die Interessen des Clubs dies erfordern, oder wenn mindestens zehn Mitglieder dies unter Angabe des Zwecks schriftlich beantragen. Die Einberufung der Mitgliederversammlung erfolgt schriftlich oder fernschriftlich durch den Vorstand mit einer Frist von mindestens zwei Wochen. Hierbei sind die Tagesordnung bekanntzugeben und ihr die nötigen Informationen zugänglich zu machen. Anträge zur Tagesordnung sind mindestens drei Tage vor der Mitgliederversammlung bei der Geschäftsstelle einzureichen. Über die Behandlung von Initiativanträgen entscheidet die Mitgliederversammlung. | ||
+ | # Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, | ||
+ | # Beschlüsse über Satzungsänderungen und über die Auflösung des Clubs bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Dreiviertelmehrheit der anwesenden Mitglieder. In allen anderen Fällen genügt die einfache Mehrheit. | ||
+ | # Jedes Mitglied hat eine Stimme. Juristische Personen haben einen Stimmberechtigten zu schriftlich bestellen. | ||
+ | # Auf Antrag eines Mitglieds ist geheim abzustimmen. Über die Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll anzufertigen, | ||
+ | |||
+ | === §9 Vorstand | ||
+ | |||
+ | # Der Vorstand besteht aus vier bis sechs Mitgliedern. Ein Vorstandsmitglied wird explizit als Vorsitzender und eines als Schatzmeister gewählt. Beide haben jeweils ein bis zwei Stellvertreter. | ||
+ | # In den Vorstand dürfen nur natürliche Personen gewählt werden. | ||
+ | # Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den Vorsitzenden, | ||
+ | # Sind mehr als zwei Vorstandsmitglieder dauernd an der Ausübung ihres Amtes gehindert, so sind unverzüglich Nachwahlen anzuberaumen. | ||
+ | # Die Amtsdauer der Vorstandsmitglieder beträgt zwei Jahre; Wiederwahl ist zulässig. | ||
+ | # Der Vorstand führt die laufenden Geschäfte des Vereins. Ihm obliegen die Verwaltung des Vereinsvermögens und die Ausführung der Vereinsbeschlüsse. | ||
+ | # Der Schatzmeister überwacht die Haushaltsführung und verwaltet das Vermögen des Clubs. Er hat auf eine sparsame und wirtschaftliche Haushaltsführung hinzuwirken. Mit dem Ablauf des Geschäftsjahres stellt er unverzüglich die Abrechnung sowie die Vermögensübersicht und sonstige Unterlagen von wirtschaftlichen Belang den Finanzprüfern des Clubs zur Prüfung zur Verfügung. | ||
+ | # Die Vorstandsmitglieder sind grundsätzlich ehrenamtlich tätig; sie haben Anspruch auf Erstattung notwendiger Auslagen im Rahmen einer von der Mitgliederversammlung zu beschließenden Richtlinie über die Erstattung von Reisekosten und Auslagen. | ||
+ | # Der Vorstand kann einen „Wissenschaftlichen‟ Beirat einrichten, der für den Club beratend und unterstützend tätig wird; in den Beirat können auch Nicht-Mitglieder berufen werden. | ||
- | Oberstes Beschlußorgan ist die Mitgliederversammlung. | + | === §10 Finanzprüfer |
- | Ihrer Beschlußfassung unterliegen: | + | |
- | die Genehmigung des Finanzberichtes, | + | |
- | die Entlastung des Vorstandes, | + | |
- | die Wahl der einzelnen Vorstandsmitglieder, | + | |
- | die Bestellung von Finanzprüfern, | + | |
- | Satzungsänderungen, | + | |
- | die Genehmigung der Beitragsordnung, | + | |
- | die Richtlinie über die Erstattung von Reisekosten und Auslagen | + | |
- | Anträge des Vorstandes und der Mitglieder, | + | |
- | die Ernennung von Ehrenmitgliedern, | + | |
- | Die Auflösung des Clubs. | + | |
- | Die ordentliche Mitgliederversammlung findet alle zwei Jahre statt. Außerordentliche Mitgliederversammlungen werden auf Beschluß des Vorstandes abgehalten, wenn die Interessen des Clubs dies erfordern, oder wenn mindestens zehn Mitglieder dies unter Angabe des Zwecks schriftlich beantragen. Die Einberufung der Mitgliederversammlung erfolgt schriftlich oder fernschriftlich durch den Vorstand mit einer Frist von mindestens zwei Wochen. Hierbei sind die Tagesordnung bekanntzugeben und ihr die nötigen Informationen zugänglich zu machen. Anträge zur Tagesordnung sind mindestens drei Tage vor der Mitgliederversammlung bei der Geschäftsstelle einzureichen. Über die Behandlung von Initiativanträgen entscheidet die Mitgliederversammlung. | + | |
- | Die Mitgliederversammlung ist beschlußfähig, | + | |
- | Beschlüsse über Satzungsänderungen und über die Auflösung des Clubs bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Dreiviertelmehrheit der anwesenden Mitglieder. In allen anderen Fällen genügt die einfache Mehrheit. | + | |
- | Jedes Mitglied hat eine Stimme. Juristische Personen haben einen Stimmberechtigten schriftlich zu bestellen. | + | |
- | Auf Antrag eines Mitglieds ist geheim abzustimmen. Über die Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll anzufertigen, | + | |
- | §9 Vorstand | + | |
- | Der Vorstand besteht aus einem Vorsitzenden, | + | # Zur Kontrolle |
- | In den Vorstand | + | # Die Finanzprüfer dürfen |
- | Der Verein wird gerichtlich | + | |
- | Sind mehr als zwei Vorstandsmitglieder dauernd an der Ausübung ihres Amtes gehindert, so sind unverzüglich Nachwahlen anzuberaumen. | + | |
- | Die Amtsdauer der Vorstandsmitglieder beträgt zwei Jahre; Wiederwahl ist zulässig. | + | |
- | Der Vorstand führt die laufenden Geschäfte des Vereins. Ihm obliegen die Verwaltung des Vereinsvermögens und die Ausführung der Vereinsbeschlüsse. | + | |
- | Der Schatzmeister überwacht die Haushaltsführung und verwaltet das Vermögen des Clubs. Er hat auf eine sparsame und wirtschaftliche Haushaltsführung hinzuwirken. Mit dem Ablauf des Geschäftsjahres stellt er unverzüglich die Abrechnung sowie die Vermögensübersicht und sonstige Unterlagen von wirtschaftlichen Belang den Finanzprüfern des Clubs zur Prüfung zur Verfügung. | + | |
- | Die Vorstandsmitglieder sind grundsätzlich ehrenamtlich tätig; sie haben Anspruch auf Erstattung notwendiger Auslagen im Rahmen einer von der Mitgliederversammlung zu beschließenden Richtlinie über die Erstattung von Reisekosten und Auslagen. | + | |
- | Der Vorstand | + | |
- | §10 Finanzprüfer | + | |
- | Zur Kontrolle der Haushaltsführung bestellt die Mitgliederversammlung Finanzprüfer. Nach Durchführung ihrer Prüfung setzen sie den Vorstand von ihrem Prüfungsergebnis in Kenntnis und erstatten der Mitgliederversammlung Bericht. | + | === §11 Auflösung des Clubs |
- | Die Finanzprüfer dürfen dem Vorstand nicht angehören. | + | |
- | §11 Auflösung des Clubs | + | |
Bei der Auflösung des Clubs oder bei Wegfall seines Zweckes fällt das Vermögen des Vereins an das Konrad-Zuse-Museum. Ist dies nicht möglich, ist das Vermögen dem Deutschen Museum zu übertragen. | Bei der Auflösung des Clubs oder bei Wegfall seines Zweckes fällt das Vermögen des Vereins an das Konrad-Zuse-Museum. Ist dies nicht möglich, ist das Vermögen dem Deutschen Museum zu übertragen. | ||
- | Stand Frühjahr | + | //Stand: Frühjahr |
+ | (letzte Änderungen durch die Mitgliederversammlungen 2011, 2017, 2023)// |