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mitgliedsbeitraege [2008/04/26 15:38] – ssc | mitgliedsbeitraege [2008/07/09 10:47] – sva | ||
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A: Nein, die Mitgliedschaft im muccc hat nichts mit dem Bundesverband zu tun. Es wird empfohlen dort ebenfalls Mitglied zu werden. | A: Nein, die Mitgliedschaft im muccc hat nichts mit dem Bundesverband zu tun. Es wird empfohlen dort ebenfalls Mitglied zu werden. | ||
- | **Q: Was bringt | + | **Q: Was bringt |
- | A: Der muccc veranstaltet oeffentliche Treffen zu denen jeder kommen. Als muccc Mitglied unterstuetzt du den Verein. | + | A: Der muccc veranstaltet oeffentliche Treffen zu denen jeder kommen. Als muccc Mitglied unterstuetzt du den Verein. |
**Q: Ich will im November eintreten, muss ich trotzdem rueckwirkend das ganze Jahr bezahlen ?** | **Q: Ich will im November eintreten, muss ich trotzdem rueckwirkend das ganze Jahr bezahlen ?** | ||
- | A: Der CCC Beitrag von 120EUR muss komplett geleistet werden, der Foerderbeitrag erst ab dem aktuellen Monat ? | + | A: Ja, du musst den vollen Beitrag bezahlen. |
- | + | ||
- | Assc: rechtlich müsstest | + | |
**Q: Ich habe den Jahresbeitrag gezahlt, will aber im Maerz austreten. Bekomme ich den Jahresbeitrag rueckerstattet ?** | **Q: Ich habe den Jahresbeitrag gezahlt, will aber im Maerz austreten. Bekomme ich den Jahresbeitrag rueckerstattet ?** | ||
- | A: Nein !? Beiden nein ? | + | A: Nein, eine Rueckerstattung ist leider nicht moeglich. |
- | + | ||
- | Assc: nein | + | |
**Q: Ich zahle den Jahresbeitrag monatlich, will aber im Maerz austreten. Kann ich einfach die Ueberweisungen einstellen ** | **Q: Ich zahle den Jahresbeitrag monatlich, will aber im Maerz austreten. Kann ich einfach die Ueberweisungen einstellen ** | ||
- | A: Nein, sonst Anwaltfoo ? | + | A: Nein, du musst bis zum Ablauf des Jahres Deinen Beitrag weiterhin ueberweisen. |
- | Assc: rechtlich bist du verpflichtet. handhabung: unklar, gibt keinen präzidensfall | + | **Q: Ich moechte ab Juni nicht mehr den Foerderzuschlag bezahlen, sondern nur den normalen Beitrag. Geht das ?** |
- | **Q: Ich moechte ab Juni nicht mehr den Kapselzuschlag bezahlen, sondern nur den normalen Beitrag. Geht das ?** | + | A: Nein, du musst den Jahresbeitrag bezahlen. Danach kannst Du deine Mitgliedschaft veraendern. |
- | A: Nein ???? | + | **Q: Ich muss sofort austreten und brauche das restliche Geld. Kann ich es als Haertefall (Ich ziehe von Muenchen weg / bin arbeitslos geworden / ...) bekommen |
- | Assc: rechtlich bist du verpflichtet. handhabung: unklar, gibt keinen präzidensfall | + | A: Der Vorstand des muccc hat laut Satzung einen Handlungsspielraum. Bitte wende Dich mit Deinem Problem an ihn. |
**Q: Dh eigentlich ist es schlauer den 120EUR Beitrag zu zahlen und den Forderbetrag monatlich als Spende zu ueberweisen und nicht als festes Mitglied. Hat das Nachteile fuer mich ?** | **Q: Dh eigentlich ist es schlauer den 120EUR Beitrag zu zahlen und den Forderbetrag monatlich als Spende zu ueberweisen und nicht als festes Mitglied. Hat das Nachteile fuer mich ?** | ||
- | A: Ja, dadurch | + | A: Nein, fuer dich macht das keinen Unterschied. Fuer uns wird es dadurch |
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- | Assc: korrekt. du kannst auch gerne garkein mitglied sein und einfach | + | |
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- | **Q: Ich moechte den Kapselzuschlag aendern und benutze Lastschrift, | + | |
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- | A: Du kannst den Kapselzuschlag aendern, aber er muss mindestens 30EUR betragen. Wende Dich an den Schatzmeister. | + | |
- | Assc: trete aus. werde regüläres mitglied. spende was du spenden willst | + | **Q: Ich moechte den Foerderzuschlag aendern und benutze Lastschrift, |
- | Assc2: schick mir eine email. wir klaeren das dann mit dir | + | A: Du kannst den Foerderzuschlag aendern, aber er muss mindestens 30EUR im Monat betragen. Wende Dich an den Schatzmeister. |
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